Rechtsschutz für Selbstständige
- Einzigartig: Firmenvertrags-Rechtsschutz
- Nach Maß: Rechsschutz in drei Leistungsvarianten
- Besonders: Leistungen für den speziellen Bedarf von Selbstständigen
- Zeitgemäß: Weitreichende Unterstützung auch zu DSGVO und Mindestlohngesetz
- Individuell: Persönliche Anwaltsbetreuung bis vor Gericht
- Erfahren: Mit 85 Jahren Erfahrung bestens aufgestellt für die Anforderungen von heute
Basis
Solide Sicherheit zu fairen Konditionen:
* Gute Grund-Deckung
* Eine Selbst-Beteiligungs-Variante
* Europaweit geschützt
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Komfort
Starkes Preis-Leistungs-Verhältnis:
* Sehr gute Abdeckung
* Kürzere Wartezeiten
* Weltweit geschützt
* Nach Bedarf erweiterbar
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Premium
Das Maximum an Sicherheit, mehr geht nicht:
* Unsere besten Leistungen
* Neuheiten, die es so nur bei uns gibt
* Leistungen aus Ihrem bisherigen Vertrag ergänzen wir einfach
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Firmenvertrags-Rechtsschutz im Detail
Profitieren Sie von optimalem Schutz in zahlreichen Fällen!
Unser Versicherungsschutz bei Streitigkeiten mit einem Mindeststreitwert von 300 Euro unterstützt Sie bei:
> Verträgen über den Kauf und Verkauf von Waren
> Installations- oder Reparaturaufträgen
> Herstellungs- oder Dienstleistungsverträgen
> Verträgen mit Kunden oder Lieferanten im Bereich von Produktion oder Dienstleistungen
> der Durchsetzung von offenen Forderungen
> Beraterverträgen – etwa mit Unternehmens- oder Steuerberatern
> Kredit- oder Bankverträgen
Der beste ARAG-Firmen-Rechtsschutz aller Zeiten
Als Unternehmer und Chef meistern Sie Tag für Tag große Herausforderungen. Setzen Sie auf einen starken Rückhalt dank der jahrzehntelangen Erfahrung der ARAG:
Profitieren Sie beispielsweise von persönlicher Anwaltsbetreuung und -vertretung, von digitalen Lösungen und der Möglichkeit der Wirtschaftsmediation.
Mit dem innovativen Firmen-Rechtsschutz der ARAG stehen Ihnen TOP-Leistungen und innovative Versicherungsleistungen zur Verfügung.
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Recht
Rechtsschutz gibt Ihrem Unternehmen mehr Sicherheit!
Beratung
Erfahren Sie alle Details im Gespräch von Mensch zu Mensch.
Lösungen
Sie entscheiden über den Weg zu Ihrem Recht.
Beispiele aus der Praxis
Ein Hotelbesitzer vermietet einige Zimmer an ein Unternehmen, das ein Seminar veranstalten möchte. Kurz vor Beginn des Seminars wird das Seminar abgesagt. Die Zimmer werden storniert. Allerdings wird die Stornogebühr nicht bezahlt.
Die ARAG steht dem Hotelbesitzer vor Gericht zur Seite und übernimmt die Kosten des Anwalts, der ihn bei der Durchsetzung der Forderung vor Gericht unterstützt.
Ein Handwerksbetrieb baut einem gewerblichen Kunden eine Gastherme ein. Der Auftragswert beträgt 10.000 Euro. Die Installation erfolgt fach- und termingerecht. Dennoch bezahlt der Auftraggeber seine Rechnung nicht. Um einerseits das Geld zu erhalten, andererseits aber die Beziehung zum Kunden zu erhalten, schaltet der Handwerksbetrieb die Mediatoren der ARAG ein.
Der von der ARAG vermittelte und bezahlte Mediator unterstützt den Handwerksbetrieb und den Kunden, eine für beide Seiten optimale Lösung zu finden. So kann die Zusammenarbeit fortgesetzt werden.
Wir sind gern für Sie da!
So erreichen Sie uns: Telefon: 0177 2826240 | Telefax: 0911 97920125 | Kontakt
ARAG Hauptgeschäftsstelle Nürnberg Nord | Matthias Plagemann
Pretzfelder Straße 15 | 90425 Nürnberg